Neue Rechtssprechung für unsere Mandanten

News

Für Sie zusammengestellt. Damit Sie immer auf dem Laufenden sind. Hier informieren wir Sie über aktuelle rechtliche Entwicklungen, richtungsweisende Rechtsprechung sowie Neues aus unserer Kanzlei in Aschaffenburg.

Aktuelles und Wichtiges

Nach Ablehnung der Kostenübernahme für eine Protonentherapie  hat die gesetzliche KK dem von uns begründeten Widerspruch nunmehr vollumfänglich abgeholfen.

Unter Umständen kommt nämlich auch Jahre nach dem Abschluss eines Darlehensvertrages ein Widerruf in Betracht, mit der Folge, dass eine Ablösung oder aber zumindest Umfinanzierung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist.

Auch Deutschland muss die von der EU vorgegebenen Grenzwerte der Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG) für Schwermetalle in Kinderspielzeug einhalten.

Die Voraussetzung für eine vergütungspflichtige öffentliche Wiedergabe i.S.v. § 15 Abs. 3 UrhG, nämlich eine Wiedergabe gegenüber einer unbestimmten Zahl potentieller Adressaten und recht vielen Personen, seien im vorliegenden Fall gerade nicht erfüllt gewesen.

Mitte Mai 2015 wurde die hochschwangere Rebecca W. aus Aschaffenburg getötet. Die Eltern der Getöteten werden von den RAe Bach | Singelmann | Dr. Orschler vertreten.

Die Eltern der getöteten Insassin des Motorsportbootes werden von den RAe Bach | Singelmann | Dr. Orschler im Rahmen der Nebenklage vertreten.

Der Fall erschüttert ganz Deutschland – am 13.05.2015 verschwindet die im 9. Monat schwangere Rebecca W. aus Aschaffenburg

Die Einführung der sog. Mietpreisbremse ist beschlossen. Hierzu werden die §§ 556 d und 556 e BGB neu eingeführt.

Seit dem 16.8.2012 ist eine EU Verordnung in Kraft, die Erbangelegenheit mit ausländischem Bezug regelt. Eine EU Verordnung ist in Deutschland unmittelbar anwendbares Recht. Sie gilt für alle Erbfälle ab dem 17.8.2015.

Mit dem Beschluss der EU-Staaten vom 02.03.2015, wurde die Rechtsgrundlage geschaffen auch leichtere Verkehrsverstöße innerhalb der EU grenzüberschreitend zu verfolgen.

Nachdem zunächst das Landratsamt Aschaffenburg einen gegen unseren Mandanten adressierten Bescheid über 106.544,03 € aufgehoben hatte, war eine von der Gemeinde hiergegen gerichtete Klage vom VG Würzburg abgewiesen worden