Geschmacksmusterrecht und Designrecht in Aschaffenburg

Geschmacksmusterrecht - Designrecht

Das Geschmacksmusterrecht (Designrecht) beschreibt einen Teilbereich des Gewerblichen Rechtschutzes. Ein Geschmacksmuster (oder jetzt neu: eingetragenes Design) ist ein Schutzrecht, das seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Erscheinungsform (Gestalt, Farbe, Form) verleiht.
Mit einem eingetragenen Design können die eigenen Produkte effektiv von Produkten der Wettbewerber abgegrenzt werden.

Wir haben umfassende Erfahrung auf dem Gebiet des Designrechts und erbringen folgende Leistungen für Sie:

  • Gestaltung von Lizenzverträgen
  • Beratung und Durchführung beim Antragsverfahren zum Schutz Ihrer Marken oder Geschmacksmuster auf nationaler oder internationaler Ebene (DPMA, OAMI; WIPO)
  • Durchführung von  Widerspruchsverfahren
  • Abmahnung (Unterlassungsansprüche) bei Rechteverletzungen
  • Durchsetzung von  Ansprüchen (Schadenersatz, Unterlassung) gegen die unberechtige Nutzung durch Dritte
  • Abwehr von Abmahnungen und Ansprüchen angeblicher Schutzrechtsverletzungen

Rechtsanwälte für Designrecht

Sie wollen Ihre Rechte schützen? Man wirft Ihnen den Verstoß gegen fremde Rechte vor ? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

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