Beitragsbescheid über 106.544,03 € rechtswidrig

Nachdem zunächst das Landratsamt Aschaffenburg einen gegen unseren Mandanten adressierten Bescheid über 106.544,03 € aufgehoben hatte, war eine von der Gemeinde hiergegen gerichtete Klage vom VG Würzburg abgewiesen worden (http://openjur.de/u/719981.html ).

Gegen diese Entscheidung hatte die Gemeinde einen Antrag auf Zulassung der Berufung bei dem VGH in München gestellt.
Diesen Antrag hat der VGH München erwartungsgemäß abgelehnt und damit das von uns vor dem VG Würzburg erstrittene Urteil bestätigt.

Das Gericht verweist darauf, dass seitens der Gemeinde keine schlüssigen Argumente vorgetragen worden seien, die ein Berufungsverfahren gerechtfertigt hättten.

Erfolg für unseren Mandanten

Unser Mandant muss somit nicht die ursprünglich geforderten 106.544,03 € zahlen.

Vielmehr hat die Gemeinde die nicht unerheblichen Gesamtkosten des Verfahrens zu tragen.

Sollten Sie einen Gebührenbescheid erhalten, bei dem Sie sich nicht sicher sind ob dieser gerechtfertigt ist, überprüfen wir für Sie Ihren Gebührenbescheid auf Rechtsfehler.

 

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