Bruch der ärztlichen Schweigepflicht – 1.500,00 € Schmerzensgeld für den Mandanten


Der Mandant war Patient in einem Krankenhaus. Eine beim Klinikträger beschäftigte Pflegerin teilte einem Verwandten des Mandanten im Rahmen eines Besuchs mit, dass der Mandant an einer ansteckenden Krankheit leidet.

Diese Krankheit hatte der Mandant zuvor weder im Kreise seiner Verwandten bzw. Bekannten und Freunde jemandem offenbart. Der Mandant wandte sich wegen dieses Sachverhalts an die Rechtsanwälte Bach I Singelmann zur Wahrnehmung seiner Rechte und Interessen.
Der Krankenhausträger wurde anwaltlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen wegen dem Bruch der ärztlichen Schweigepflicht. Der hinter dem Krankenhausträger stehende Haftpflichtversicherer regulierte vollständig, so dass der Mandant eine Entschädigung in Höhe von 1.500,00 € als Schmerzensgeld sowie den Ersatz seiner Anwaltskosten erwartet.

Die Rechtsanwälte Bach I Singelmann setzen auch Ihre Patientenrechte erfolgreich durch – wir stehen Ihnen insoweit zur Verfügung.

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