Der Inhaber der Marke „The North Face“ gewinnt Rechtsstreit um Markenrecht

Hierüber hat jetzt das OLG Frankfurt (Beschluss vom 28.06.2022 - 6 W 32/22) entschieden. Die Marke The North Face sei eine bei weiten Teilen der Bevölkerung bekannte Marke. Die Wortfolge „The Dog Face“ lehne sich erkennbar an die Marke „The North Face“ an. Damit bestehe die Gefahr, dass bei dem Kunden der Eindruck erweckt werde, dass die beiden Bezeichnungen in einem unternehmerischen Zusammenhang stehen.

Auch sei zwischen Outdoor-Bekleidung und Tierbekleidung eine gewisse Warenähnlichkeit gegeben. Damit werde durch die Bezeichnung „The Dog Face“ die Marke „The North Face“ beeinträchtigt. Somit wurde die weitere Nutzung durch das Gericht untersagt.

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Link zu der Pressemitteilung des OLG Frankfurt a. M.,
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/markenverletzung-durch-angebot-von-%E2%80%9Ethe-dog-face%E2%80%9C-tierkleidung

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