Exorbitante Künstlerforderungen Mamuku GmbH stellt Insolvenzantrag

Nachdem wegen eines schleppenden Kartenvorverkaufs, dem Abspringen von Investoren und gesundheitlichen Ausfällen des Veranstalters das mamuku Festival 2015 abgesagt werden musste, sieht sich die mamuku GmbH nun gezwungen, Insolvenzantrag zu stellen. Der hierzu als Berater eingeschaltete Aschaffenburger Fachanwalt für Insolvenzrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht RA Dr. Michael Krebs aus der Kanzlei Bach | Singelmann | Dr. Orschler | Dr. Krebs: „Einige Künstler haben sich exorbitante Ausfallgagen von 100 % zusichern lassen. Das heißt, obwohl die Veranstaltung nicht stattfand und erhebliche Kosten für Crew und Technik eingespart wurden, wird die volle Gage verlangt. Diese Verbindlichkeiten konnte die mamuku GmbH nicht mehr aus liquiden Mitteln bedienen, so dass Zahlungsunfähigkeit eintrat mit der gesetzlichen Folge der Insolvenzantragspflicht.“

Dieser Aufgabe ist RA Dr. Krebs nunmehr für seine Mandantschaft, die mamuku GmbH, nachgekommen und hat vor dem Amtsgericht Aschaffenburg – Insolvenzgericht – den erforderlichen Insolvenzantrag eingereicht. Doch wie geht es nun weiter? Soweit Ticketgebühren bei den Agenturen auf Sperrkonten hinterlegt waren, wurden diese aufgefordert, die Kommissionsgeschäfte rückabzuwickeln. Eine Rückmeldung über den aktuellen Status liegt nicht vor. Soweit Fans ihr Geld noch nicht erhalten haben oder andere Gläubiger noch nicht bedient worden sind, können diese ihre Forderungen nach Verfahrenseröffnung beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Bis es soweit ist, werden jedoch noch einige Wochen ins Land gehen, da zunächst einmal die Verfahrensvoraussetzungen geprüft werden müssen. Hierzu schaltet das Insolvenzgericht regelmäßig einen Sachverständigen, unter Umständen zur Sicherung der Masse auch parallel einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein, der das Gericht bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt. Hierzu RA Dr. Michael Krebs: „Das Amtsgericht Aschaffenburg hat mit Richter Dr. Jürgen Roth einen sehr erfahrenen und kompetenten Insolvenzrichter, der die erforderlichen Maßnahmen schnell und sachgerecht ergreifen wird. Zudem hat das Insolvenzgericht Aschaffenburg auch einschlägige Erfahrungen und Kenntnisse bei der Abwicklung von Konzertveranstaltungsgesellschaften. Es handelt sich ja leider nicht um den ersten und einzigen Fall hier am Untermain.“

Nunmehr bleibt es abzuwarten, zu welchem Ergebnis der Sachverständige und das Gericht kommen werden. Insbesondere wird abzuklären sein, ob genügend Masse vorhanden ist um das Verfahren zu eröffnen.

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