Freier Datentransfer aus der EU in das Vereinigte Königreich (DSGVO)

Personenbezogene Daten können ungehindert aus der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich fließen. Dies gilt auch nach dem Austritt aus der EU.
Im Vereinigten Königreich gilt ein Schutzniveau, das dem Schutzniveau, das dem EU-Recht (DSGVO) in der Sache gleichwertig ist.

Der entsprechende Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission tritt am 28.06.2021 in Kraft und gilt zunächst für 4 Jahre.
Damit ist im Gegensatz zu den USA eine Übermittlung von Daten in das Vereinigte Königreich unproblematisch.

Für Fragen zur DSGVO stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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