Freier Warenverkehr in der EU -Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland

Am 07.07.2016 wurden vor dem EuGH die Schlussanträge in dem Verfahren C‑220/15 gestellt. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob das obligatorische Anzeigeverfahren für pyrotechnische Gegenstände mit CE-Kennzeichnung vor der deutschen Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung gegen die (mit Wirkung vom 01.07.2015 durch die Richtlinie 2013/29/EU aufgehobene) Richtlinie 2007/23 über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände verstößt.

 

Link zu den Schlussanträgen:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=181442&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=1277509

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