Nachbarschaftsstreit wegen Solaranlage

In seinem rechtskräftigen Urteil vom 12.08.2022 hat das LG Frankenthal entschieden, dass eine auf dem Dach eines Wohnhauses errichtete Photovoltaikanlage durch geeignete Maßnahmen so auszurichten ist, dass von der Anlage keine wesentliche Blendwirkung auf das angrenzende Nachbarwohnhaus ausgeht. Andernfalls haben die Nachbarn einen Anspruch auf Beseitigung der Störung.
Im konkreten Fall war die war die Spiegelung der Photovoltaikanlage laut Sachverständigengutachten ungefähr so hell wie ein Blick in die Sonne. Zusätzlich führte die Blendung zu einer zeitweisen Einschränkung der Sehkraft und einer Nachbilderzeugung.
Nach Auffassung des Landgerichts Frankenthal war die Wohnung mit Terrasse und Garten für die klagenden Nachbarn daher nur eingeschränkt nutzbar. Diesen sei es auch nicht zuzumuten, die Terrasse nur zeitlich eingeschränkt zu nutzen bzw. durch Wohnung durch Herablassen der Rollläden zu verdunkeln.

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