Neue Datenschutzregeln ab dem 25.05.2018

Ab 25.05.2018 sind die neuen Datenschutzregeln anzuwenden. Ab diesem Datum gibt die Datenschutz-Grundverordnung europaweit die Datenschutz- Standards vor.

Dies bedeutet, dass Unternehmen rechtzeitig bis zu diesem Termin die erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben müssen. Anderenfalls drohen empfindliche Bußgelder und Abmahnungen.

Wir unterstützen Sie kompetent bei der Umsetzung dieser komplexen Anforderungen des Europäischen Gesetzgebers. Auch werden wir als externe Datenschutzbeauftragte für Sie tätig.

Gerne können Sie sich an die Herren Rechtsanwälte Dr. Michael Krebs oder Andreas Krellmann wenden.

Link zur Datenschutz-Grundverordnung

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2016:119:FULL&from=DE

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