News zum Datenschutz - Bußgelder

Am 14.10.2019 hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) zur Bußgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen ein Konzept veröffentlicht.

Dieses kann unter folgendem Link abgerufen werden https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/ah/20191016_bu%C3%9Fgeldkonzept.pdf

Dieses Konzept soll die Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und abschreckende Wirkung der Verhängung von Geldbußen sicherstellen. Hierzu wird weiter bei der Bußgeldzumessung an den Umsatz eines Unternehmens angeknüpft.

Dies kann jedoch schnell zu überhöhten Bußgeldern führen, die die Existenz eines Unternehmens gefährden können. Die Höhe der festgesetzten Bußgelder kann grundsätzlich einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden. Hieraus wird sich im Laufe der Zeit eine Rechtsprechung entwickeln, die eine weitere realistische Einschätzung erwarten lässt. Hierzu werden wir Sie weiter auf dem Laufenden halten.

Wir beraten umfassend zu den Themen der DSGVO und des BDSG und vertreten sie in Bußgeldverfahren nach der DSGVO. Als zertifizierte Datenschutzbeauftragte stehen Ihnen die Rechtsanwälte Dr. Michael Krebs und Andreas Krellmann gerne zur Verfügung.

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