Tod nach durchgeführter Hemikolektomie – Hinterbliebene erhalten eine Abfindungsbetrag in Höhe von 100.000,00 €

Anlässlich einer in einem Krankenhaus durchgeführten Hemikolektomie wurde beim Mandanten der Verschluss einer lebensnotwendigen Blutzufuhr verursacht, die zum Absterben wesentlicher Teile des Darms beim Mandanten führte. Aufgrund dieses schweren Fehlers verstarb der Mandant ca. 1 ½ Jahre nach dem in Frage stehenden Eingriff. Aus diesem Grund haben wir die Erben des verstorbenen Mandanten fortan gegen den Krankenhausträger vertreten. Der Klinikträger wurde anwaltlich außergerichtlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Nach längeren außergerichtlichen Verhandlungen konnten wir mit dem Berufshaftpflichtversicherer des Klinikträgers eine Einigung dahingehend erzielen, dass die Erben des verstorbenen Mandanten einen Abfindungsbetrag in Höhe von 100.000,00 € erhalten.

Gerne unterstützen wir auch Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Patientenrechte und Interessen gegenüber Ärzte, Krankenhäuser und Klinikträger.

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