VG Würzburg bestätigt Rechtswidrigkeit eines Beitragsbescheids

Verwaltungsgericht Würzburg bestätigt Rechtswidrigkeit eines Beitragsbescheids über 106.544,03 €. VG Würzburg, Urteil vom 24.07.2014, AZ: W 3 K 13.307.


Für unseren Mandanten haben wir die Aufhebung eines unberechtigten Beitragsbescheides (Straßenausbau) i.H.v. 106.544,03 € erstreiten können, welche auch von dem VG Würzburg bestätigt wurde.

Eine Gemeinde aus dem Landkreis Aschaffenburg hatte ein Grundstück der Mandantschaft zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen herangezogen, das selbst jedoch nicht an die ausgebesserte Straße angrenzt. Dieses Grundstück wird von der Mandantin zwar zusammen mit einem weiteren in ihrem Eigentum stehenden Grundstück, welches unmittelbar an der ausgebauten Straße liegt genutzt. Allerdings wird keines dieser beiden Grundstücke über die abgerechnete Straße erschlossen.

Die Gemeinde selbst hielt an der Auffassung fest, dass der Bescheid ordnungsgemäß ergangen sei. Auch die Widerspruchsbehörde (Landratsamt) ließ sich erst nach mehreren Anschreiben von unserer rechtlichen Argumentation überzeugen und hob den Bescheid auf, so dass der Betrag (nebst Zinsen) von der Gemeinde an die Mandantschaft zurückgezahlt werden musste.

Gegen diese Entscheidung hatte die Gemeinde Klage zum VG Würzburg erhoben und forderte weiter die Zahlung von 106544,03 €. In diesem Verfahren war die Mandantschaft beigeladen worden.

Das Gericht folgte in seiner Entscheidung der von uns bereits ausführlich im Widerspruchsverfahren dargelegten Argumentation.

Zur Begründung wurde ausgeführt, dass ein selbständig bebaubares Grundstück vorliegt und ein Abweichen von dem formellen Grundstücksbegriff nicht gerechtfertigt ist.

Ein beitragsrelevanter Sondervorteil ist nicht gegeben. Die rein theoretische Möglichkeit der Inanspruchnahme ist objektiv wertlos, da nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist, dass von diesem Grundstück aus die abgerechnete Straße in einem relevanten Umfang in Anspruch genommen werde.

Demnach war auch mit der herrschenden Rechtsprechung die Klage abzuweisen.

Das Widerspruchsverfahren und den Prozess vor dem VG Würzburg hat erfolgreich Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Andreas Krellmann geführt.


Den Wortlaut des Urteils finden Sie unter folgendem Link:

http://openjur.de/u/719981.html

 

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