Werbung für Traubenzucker (Glucose) als Energieträger unzulässig

Der EuGH hat untersagt, mehrere von einem deutschen Unternehmen beantragte gesundheitsbezogene Angaben trotz wissenschaftlicher Absicherung zuzulassen. Dem stehen die Empfehlungen der nationalen und internationalen Behörden entgegen, den Zuckerkonsum zu verringern.

Die fraglichen gesundheitsbezogenen Angaben, die sich auf die –nachgewiesenen- positiven Effekte von Glucose beschränkten, ohne zugleich auf die Gefahren eines erhöhten Zuckerverbrauchs hinzuweisen, seien mehrdeutig und irreführend und daher nicht zuzulassen.

Link zur Entscheidung:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d2dc30d6007474cb8e894fc4bc5e98d8d3b05991.e34KaxiLc3qMb40Rch0SaxyLbNr0?text=&docid=191317&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=969433

Zurück