Straftrechtkanzlei Aschaffenburg

Opferrecht

Niemand ist davor geschützt Opfer einer Straftat zu werden. Wir machen es uns zur Aufgabe den Geschädigten bzw. deren Angehörigen in der schweren Zeit nach der Tat zur Seite zu stehen und sie in verschiedenen Belangen rechtlich zu unterstützen.

Strafantrag / Strafanzeige

Wir helfen den Opfern bereits bevor die Tat bei der Polizei angezeigt wurde. Sobald der Verdacht besteht, Opfer einer Straftat geworden zu sein, beraten wir über die möglichen weiteren Schritte. Diese bestehen regelmäßig darin Strafanzeige und ggf. Strafantrag bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft zu erstatten.
Manche Straftaten (z.B. fahrlässige Körperverletzung) werden nur auf Antrag von der Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt. Hier sind strenge Antragsfristen zu beachten nach deren Ablauf eine Strafverfolgung nicht mehr in Betracht kommt.

Begleitung im Strafverfahren

Sobald ein Strafverfahren eröffnet wurde, können die Geschädigten bzw. deren Angehörige Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen. Diese Akteneinsicht wird nur über einen Rechtsanwalt gewährt.

Geschädigte bzw. deren Angehörige haben regelmäßig das Recht den Strafprozess als Nebenkläger aktiv zu begleiten. Dazu gehört das Recht der ununterbrochenen Anwesenheit in der Hauptverhandlung sowie ein eigenes Fragerecht ggü dem Angeklagten und der Zeugen. Die besondere Stellung des Nebenklägers wird beispielsweise darin deutlich, dass ohne dessen Zustimmung eine Einstellung des Verfahrens nicht möglich ist.

In einigen Fällen werden die Kosten der Nebenklage unabhängig vom Ausgang des Verfahrens von der Staatskasse getragen. Ob und inwieweit dies im Einzelfall möglich ist, prüfen wir im Rahmen einer umfassenden Beratung.

Geltendmachung von Ansprüchen

Opfer bzw. deren Angehörige haben regelmäßig Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche gegen den Täter. Wir beraten über den Umfang und die Höhe und machen diese geltend.
Soweit eine gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche erforderlich ist, besteht die Möglichkeit ein eigenständiges Zivilverfahren einzuleiten oder die Forderungen im Rahmen des Strafverfahrens, im sog. Adhäsionsverfahren geltend zu machen.

Beratung im Umgang mit Medien

Viele Strafverfahren werden mit besonderem Interesse von der örtlichen Presse und sonstigen Medien verfolgt. Unser Augenmerk in diesem Zusammenhang liegt in der Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Opfer und deren Angehörigen. Dazu gehört nach unserem Verständnis die Betroffenen im Umgang mit den Medien zu beraten und zu unterstützen und sie ggf. auch zu schützen.

Beratung über sonstige Hilfen

Aufgrund unserer Erfahrung vermitteln wir den Geschädigten bzw. deren Angehörigen auch Kontakte zu sonstigen Hilfsorganisationen, wie beispielsweise dem Weißen Ring.

Rechtsanwälte für Opferrecht in Aschaffenburg

Die Rechtsanwälte für Opferrecht unserer Kanzlei in Aschaffenburg sind mit den besonderen Problemen die auf Opfer von Straftaten zukommen.

Sie finden uns in der Frohsinnstraße 15 in 63739 Aschaffenburg. Vereinbaren Sie einen Termin unter 06021 30880 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.